Wahrig Herkunftswörterbuch
präkludieren
Rechtsw.:
(wegen Versäumnis einer gesetzlichen Frist) ausschließen, verweigern
♦
aus
lat.
praecludere „verschließen, versperren“, aus lat.
prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat.
claudere (in Zus. –cludere) „schließen“
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