Lexikon
Behörde
relativ selbständige Dienststelle im Verwaltungsaufbau des Staates und öffentlicher Körperschaften mit der Befugnis, die Verwaltungsaufgaben des Behördenträgers (Bund, Land, Gemeinde) im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig nach außen wahrzunehmen. Alle Behörden des Bundes und der Länder sind nach Art. 35 GG zu gegenseitiger Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. – In
Österreich
ist die Behörde das mit Vollzugsgewalt ausgestattete amtliche Organ (Gerichte, Verwaltungsbehörden). – Die Schweizer
Behörden sind Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Kantons- oder Bundesbehörden.Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...
Wissenschaft
Herrscher der Meere
Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]
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