Lexikon
Begriffsjurisprudenz
eine Methode der Rechtsfindung und Rechtsanwendung, in der allein die logische Deduktion aus vorgefassten Rechtsbegriffen als Grundlage für Rechtsgestaltungen durch Gesetz oder Verodnung und als Grundlage für die Rechtsanwendung, besonders also für die Entscheidung des konkreten Falles angesehen wird. Bei der Ausgestaltung des Rechts durch seine Erscheinungsformen (Gesetz, Verordnung usw.) sucht die Begriffsjurisprudenz den Weg bis zu den Grundbegriffen des Rechts und zum Begriff des Rechts selbst, um daraus Rechtsregeln logisch abzuleiten.
Wissenschaft
Wenn das Wetter das Netz beutelt
Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...
Wissenschaft
Faktorfischen
Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...
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