Lexikon
Begriffsjurisprudenz
eine Methode der Rechtsfindung und Rechtsanwendung, in der allein die logische Deduktion aus vorgefassten Rechtsbegriffen als Grundlage für Rechtsgestaltungen durch Gesetz oder Verodnung und als Grundlage für die Rechtsanwendung, besonders also für die Entscheidung des konkreten Falles angesehen wird. Bei der Ausgestaltung des Rechts durch seine Erscheinungsformen (Gesetz, Verordnung usw.) sucht die Begriffsjurisprudenz den Weg bis zu den Grundbegriffen des Rechts und zum Begriff des Rechts selbst, um daraus Rechtsregeln logisch abzuleiten.
Wissenschaft
Wie unsere klassische Welt entsteht
Spukhafte Fernwirkungen verlagern die bizarren Quanteninterferenzen in die weite Umgebung. Das entzieht sie unserer Beobachtung. von RÜDIGER VAAS Im vertrauten Alltag sind Dinge zuweilen nicht auffindbar. Aber das liegt nur daran, dass sie verlegt oder von einer anderen Person wohlmeinend „aufgeräumt“ wurden. In Wirklichkeit hat...
Wissenschaft
Ein Omnibus ohne Fahrer
Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...