Lexikon
Lebensversicherung
eine Summenversicherung, die den Vermögensbedarf deckt, der durch die Ungewissheit der Dauer des menschlichen Lebens entstehen kann; bedeutendster Zweig der Individualversicherung.
Formen der Lebensversicherung: 1. Groß-Lebensversicherung mit Versicherungssummen ab 5000 Euro; verschiedene Grundformen, bei denen der Tod oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes für die Leistung des Versicherers maßgebend ist: a) Todesfall-Versicherung: die vereinbarte Summe wird beim Tod der versicherten Person an den Bezugsberechtigten gezahlt; b) Erlebensfall-Versicherung: die Versicherungssumme wird nur dann fällig, wenn der Versicherte einen im Vertrag bestimmten Zeitpunkt erlebt; c) gemischte (abgekürzte) Lebensversicherung: Kombination von a) und b); häufigste Form der Lebensversicherung; verbindet eigene Alters- mit Hinterbliebenenversorgung, Auszahlung der Versicherungssumme spätestens bei Eintritt eines bestimmten Alters (wie bei b), jedoch schon vorher bei Tod (wie bei a); d) Risikoversicherung: Unterfall von a), deckt das Sterberisiko nur während begrenzter Zeit (höchstens 10 Jahre); die Versicherungssumme wird nur dann fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt; e) À-terme-fixe-Versicherung (Versicherung mit festem Auszahlungstermin): die Versicherungssumme wird an einem festen Termin ausgezahlt, ohne Rücksicht darauf, ob der Versicherte noch lebt; wird verwendet z. B. als Studiengeld- und sonstige Ausbildungs- oder Töchteraussteuerversicherung (Aussteuerversicherung); f) Versicherung auf verbundene Leben, Unterform von c): versichert werden nicht nur eine, sondern mehrere (meist 2) Personen gemeinsam; Auszahlung der Summe, wenn die erste der versicherten Personen stirbt, spätestens bei Ablauf des Vertrages; hauptsächlich als Ehegatten- und als Teilhaberversicherung. – Für alle Grundformen gilt: Je nach Auszahlung der Versicherungssumme Einteilung in Kapital- (gesamte Summe in einer Zahlung) oder Rentenversicherung (Zahlung einer Leibrente bis Lebensende).
2. Klein-Lebensversicherung (Lebensversicherung mit kleineren Beträgen); gleiche Grundformen wie 1), jedoch Versicherungssumme nur bis 5000 Euro.
3. die Sterbegeldversicherung hat noch kleinere Versicherungssummen und soll nur die Beerdigungskosten decken.
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