Lexikon
Rente
regelmäßig wiederkehrende, auf Grund eines Rechtsanspruchs zu zahlende Geldleistungen, die Lohn- bzw. Unterhaltsausfall ausgleichen sollen. Der Rechtsanspruch kann gesetzlich festgelegt sein wie z. B. bei der Rente zur Altersversorgung (Altersrente, Ruhegehalt der Beamten), der Rente aus Versorgungsansprüchen (Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente) sowie Renten aus sonstigen Versicherungsansprüchen (Unfallrente), oder auf Vertrag beruhen wie z. B. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und Renten aus Lebensversicherungen. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden oft zur Abgrenzung von Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) als Sozialrenten bezeichnet. Je nachdem, ob die Rente zeitlich begrenzt, auf Lebensdauer oder unbegrenzt gewährt wird, unterscheidet man Zeitrente, Leibrente und ewige Rente. Eine nachschüssige (postnumerando) Rente wird am Ende des Zeitraumes, für den die einzelne Zahlung gilt, gezahlt, eine vorschüssige (pränumerando) Rente am Anfang der Periode.
Wissenschaft
Hat Altern einen Sinn?
Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...