Lexikon
Rente
regelmäßig wiederkehrende, auf Grund eines Rechtsanspruchs zu zahlende Geldleistungen, die Lohn- bzw. Unterhaltsausfall ausgleichen sollen. Der Rechtsanspruch kann gesetzlich festgelegt sein wie z. B. bei der Rente zur Altersversorgung (Altersrente, Ruhegehalt der Beamten), der Rente aus Versorgungsansprüchen (Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente) sowie Renten aus sonstigen Versicherungsansprüchen (Unfallrente), oder auf Vertrag beruhen wie z. B. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und Renten aus Lebensversicherungen. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden oft zur Abgrenzung von Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) als Sozialrenten bezeichnet. Je nachdem, ob die Rente zeitlich begrenzt, auf Lebensdauer oder unbegrenzt gewährt wird, unterscheidet man Zeitrente, Leibrente und ewige Rente. Eine nachschüssige (postnumerando) Rente wird am Ende des Zeitraumes, für den die einzelne Zahlung gilt, gezahlt, eine vorschüssige (pränumerando) Rente am Anfang der Periode.
Wissenschaft
Ein schlechtes Mikrofon lässt uns dümmer wirken
Wenn wir mit anderen Menschen sprechen, achten wir automatisch auf den Tonfall. In Videocalls beeinflusst zusätzlich die Qualität des Mikrofons, wie die Teilnehmenden den Sprecher wahrnehmen, wie Forschende in Online-Experimenten herausgefunden haben. Demnach wirken Menschen mit einem „blechern“ klingenden Mikrofon negativer auf...
Wissenschaft
News der Woche 22.08.2025
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