Lexikon

Rente

regelmäßig wiederkehrende, auf Grund eines Rechtsanspruchs zu zahlende Geldleistungen, die Lohn- bzw. Unterhaltsausfall ausgleichen sollen. Der Rechtsanspruch kann gesetzlich festgelegt sein wie z. B. bei der Rente zur Altersversorgung (Altersrente, Ruhegehalt der Beamten), der Rente aus Versorgungsansprüchen (Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente) sowie Renten aus sonstigen Versicherungsansprüchen (Unfallrente), oder auf Vertrag beruhen wie z. B. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und Renten aus Lebensversicherungen. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden oft zur Abgrenzung von Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) als Sozialrenten bezeichnet. Je nachdem, ob die Rente zeitlich begrenzt, auf Lebensdauer oder unbegrenzt gewährt wird, unterscheidet man Zeitrente, Leibrente und ewige Rente. Eine nachschüssige (postnumerando) Rente wird am Ende des Zeitraumes, für den die einzelne Zahlung gilt, gezahlt, eine vorschüssige (pränumerando) Rente am Anfang der Periode.
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