Lexikon
öffentlich-rechtliche Versicherung
ein Teil der Individualversicherung; von Unternehmen betrieben, die von Ländern oder Gemeinden gegründet und verwaltet sind; öffentlich-rechtliche Versicherungen waren die ersten Träger der Feuerversicherung in Deutschland. Es gibt drei Formen: 1. Zwangsanstalten: Das Versicherungsverhältnis entsteht unmittelbar kraft Gesetzes, so z. B. in Hamburg zugunsten der Hamburger Feuerkasse, die mit dem Gründungsjahr 1676 das älteste noch bestehende deutsche Versicherungsunternehmen ist. – 2. Monopolanstalten ohne Zwangsrecht: Zwar steht es frei, zu versichern, aber es kann nur bei der Monopolanstalt geschehen. – 3. Wettbewerbsanstalten genießen keine Vorrechte und stehen mit der Privatversicherung im freien Wettbewerb.
Die Rechte der Zwangs- und Monopolanstalten erstrecken sich nur auf die Gebäudefeuerversicherung. Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten genießen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber Privatunternehmen gewisse Vorrechte, unterliegen in fachlicher Hinsicht aber der Staatsaufsicht.
Wissenschaft
Bedrohliche Pilze
Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...
Wissenschaft
Fäkale Forensik
Versteinerter Kot verrät Paläontologen viel über die frühe Dinosaurier-Evolution. Funde im Südwesten Polens dokumentieren den Aufstieg dieser Reptiliengruppe vor über 200 Millionen Jahren. von BETTINA WURCHE Der Dinosaurier beißt einige saftige Farnwedel ab, danach knabbert er Koniferen-Grün – und schluckt, ohne zu kauen. Im Dino...