Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wissenschaft
Goldfischer vom Zürichsee
Mit Proteinen aus Molke lässt sich Gold aufsammeln – etwa um das Edelmetall aus Elektroschrott herauszuholen. Schweizer Wissenschaftler haben die Technik dafür entwickelt. von CHRISTIAN BERNHART Es sieht aus wie ein Knäuel frisch geschorener Schafwolle, was auf Raffaele Mezzengas Arbeitstisch liegt. Tatsächlich besteht der Knäuel...
Wissenschaft
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Sprachwissenschaftler und Entwicklungspsychologen erforschen, wie Kinder sprechen lernen und was dabei in ihrem Gehirn geschieht. Offenbar finden schon im Säuglingsalter komplexe Prozesse statt. von ANDREA MERTES Neulich auf der Straße: Eine Mutter schiebt ihr Baby im Buggy, ein Hund läuft vorbei. Daraufhin beugt die Mutter sich...
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