Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wissenschaft
Ein See im Stresstest
Früher war es der massive Zuwachs von Algen, heute ist es die starke Verbreitung des Stichlings und die Invasion der Quagga-Muschel: Der Bodensee hat immer neue Herausforderungen zu meistern. Limnologen untersuchen im Projekt Seewandel, ob und wie er mit den veränderten Umweltbedingungen fertig wird. von KLAUS ZINTZ Nur kurze...
Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...