Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
Er jagt in Wohnräumen die lästigen Bücherläuse und Hausstaubmilben – doch der winzige Bücherskorpion könnte dem Menschen noch auf eine andere Weise nützlich sein, zeigt eine Studie: In seinem Gift stecken Substanzen mit starker Wirkung gegen die sogenannten Krankenhauskeime. Diese Wirkstoffe bieten somit Potenzial für die...