Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.

Wissenschaft
Eltern haben doch Lieblingskinder
Eltern sagen oft, dass sie alle Kinder gleich liebhaben und keines bevorzugen. Eine Meta-Studie legt nun das Gegenteil nahe. Berichte von fast 20.000 Personen deuten darauf hin, dass bestimmte Eigenschaften der Kinder eine elterliche Bevorzugung wahrscheinlicher machen. Demnach neigen Eltern dazu, Töchter gegenüber Söhnen zu...

Wissenschaft
Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen
Mediziner haben einen experimentellen Wirkstoff entwickelt, der Schmerzen besser lindert als Opioide – aber im Gegensatz zu diesen Schmerzmitteln nicht high und süchtig macht. Weil das SBI-810 genannte Medikament gezielt auf nur einen Rezeptor und einen Signalweg wirkt, verursacht es offenbar keine opioid-typischen Nebenwirkungen...