Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wissenschaft
„Die Industrie braucht unsere Unterstützung“
Die Bundesregierung hat die Mittel für die Batterieforschung drastisch gekürzt. Der Chemiker Martin Winter sieht Deutschland um die Früchte milliardenschwerer Investitionen und erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit gebracht. Das Gespräch führte FRANK FRICK Herr Professor Winter, bei einem Interview vor acht Jahren haben Sie mir...
Wissenschaft
Blutgruppen unserer Vorfahren entschlüsselt
Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...