Lexikon
Erwerbsminderung
in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wissenschaft
Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern
Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...
Wissenschaft
Wie die KI genügsamer wird
Künstliche neuronale Netze sind die Basis des aktuellen KI-Booms. Doch ihre Anwendung und ihr Training verschlingen Unmengen an elektrischer Energie. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, sie effizienter zu machen. von THOMAS BRANDSTETTER Schätzungen zufolge benötigt eine einfache Anfrage an den Chatbot „ChatGPT“ etwa 10-...