Lexikon

Erwerbsminderung

in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung seit 2001 Anspruchsvoraussetzung auf Rentenzahlung für erwerbsgeminderte Versicherte, die in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Beim Rentenanspruch wird unterschieden zwischen teilweiser Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Arbeit täglich) und voller Erwerbsminderung (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden Arbeit täglich). Entsprechend wird eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung geleistet.
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Wissenschaft

Eine einzige Zigarette …

Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...

Schwarm von Fischen schwimmt auf der Wasseroberfläche.
Wissenschaft

Wer nicht fliegen kann, gleitet eben

Wie Fische und Frösche, Echsen, Hörnchen und sogar Schlangen der Schwerkraft trotzen. Von RALF STORK Flucht vor Feinden, höhere Mobilität, leichterer Zugang zu Nahrung – die Vorteile des Fliegens liegen auf der Hand. Kein Wunder, dass zum Beispiel bei den Insekten 80 bis 90 Prozent der Arten das Fliegen für sich entdeckt haben....

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