Lexikon

Famlienrecht

die Regelung der Rechtsverhältnisse des Familienlebens. Das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht, das Verwandtschaftsrecht und das Vormundschaftsrecht, ferner das Recht des Personenstands, der religiösen Kindererziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Familienrecht unterteilt in Eherecht, Rechte der Eltern und Kinder, Vormundschaft, Kuratel und staatliche Jugendfürsorge. Schweiz: der zweite Teil umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht einschließlich des Rechts der außerehelichen Kinder, das Recht der Verwandtschaft und der Vormundschaft.
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Rätselhafte Träume

Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...

Neandertaler
Wissenschaft

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