Lexikon
Famịlienrecht
die Regelung der Rechtsverhältnisse des Familienlebens. Das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht, das Verwandtschaftsrecht und das Vormundschaftsrecht, ferner das Recht des Personenstands, der religiösen Kindererziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. – In Österreich ist das Familienrecht unterteilt in Eherecht, Rechte der Eltern und Kinder, Vormundschaft, Kuratel und staatliche Jugendfürsorge. – Schweiz: der zweite Teil umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht einschließlich des Rechts der außerehelichen Kinder, das Recht der Verwandtschaft und der Vormundschaft.
Wissenschaft
Rätselhafte Träume
Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...
Wissenschaft
Blutgruppen unserer Vorfahren entschlüsselt
Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...