Lexikon
Festlandsockel
Meeresgrund und Meeresuntergrund der an die Küste angrenzenden Unterwasserzone bis zu einer Tiefe von 200 m oder darüber hinaus, soweit die Tiefe des Wassers die Ausbeutung der Bodenschätze gestattet. Erforschung und Ausbeutung des Festlandsockels sind nur mit Zustimmung des angrenzenden Küstenstaates zulässig, während für die Gewässer über dem Festlandsockel das internationale Seerecht gilt. Das 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen von 1982 gewährt den Küstenstaaten Rechte am Festlandsockel von 200 bis 350 Seemeilen. Der Festlandsockel ist nicht Staatsgebiet, gehört aber steuerrechtlich zum Inland. Für seine Ausbeutung gelten im Wesentlichen die Regeln des Bergrechts.
Wissenschaft
Wie Roboter für das Leben lernen
Damit Roboter sinnvoll handeln können, reicht es nicht, Texte und Bilder aus dem Internet zu nutzen. KI-Roboter brauchen außerdem perfekte 3D-Simulationen und lehrreiche Daten aus der realen Welt. von ULRICH EBERL Sogar der „New York Times“ war sie eine Reportage wert: die stehende Welle des Eisbachs am südlichen Rand des...
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wunderwurzel Yams
Wirbel mit Potenzial
Aus Alt mach Neu
Wie viel Hitze verträgt der Mensch?
Licht im Chip
Warm und feucht