Lexikon

gemeinnützige Wohnungswirtschaft

der durch die Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Abkürzung gem WU) bestimmte Sektor der Wohnungswirtschaft; bis 1990 geregelt im Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) vom 29. 2. 1940 nebst Durchführungsverordnung vom 24. 11. 1969; durch Steuerreformgesetz vom 25. 7. 1988 als Unterscheidung zur freien Wohnungswirtschaft aufgehoben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mussten die im WGG bestimmten Voraussetzungen erfüllen, ihrem Geschäftszweck nach auf den Bau und die Verwaltung von Kleinwohnungen gerichtet sein; sie durften nur sehr beschränkt Gewinne erzielen und Mieten und Erwerbspreise nur nach den Selbstkosten bemessen. Dafür genossen sie erhebliche Steuer- und Gebührenvergünstigungen. Seit 1990 gilt nur noch für das neu geschaffene Rechtsinstitut der Vermietungsgenossenschaft eine Steuerbefreiung.
Erstkontakt, Außerirdische
Wissenschaft

„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“

Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen?  Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...

Schimpanse frisst Frucht
Wissenschaft

Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?

Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...

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