Lexikon

Gliedstaaten

die Teilstaaten eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates. Im Staatenbund bleiben die Gliedstaaten selbständige Staaten und Völkerrechtssubjekte. Der Bundesstaat ist eine Staatenverbindung der Gliedstaaten in der Form, dass durch den Zusammenschluss ein neues Staatswesen entsteht. Die Gliedstaaten verlieren ihre Staatlichkeit nicht, jedoch sind sie keine Völkerrechtssubjekte mehr. Die Staatsgewalt ist zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten aufgeteilt (z. B. in der Gesetzgebung und Verwaltung).
Satellitenbild einer Schneewolke nahe eines Zementwerks in Russland
Wissenschaft

Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern

Von Industrieanlagen ausgestoßene Abgase verschmutzen nicht nur die Luft, sie können auch das Wetter verändern, wie Klimaforscher herausgefunden haben. Die ausgestoßenen Partikel fördern demnach die Eisbildung in den Wolken und erzeugen dadurch vermehrt Schneefall im Lee der Fabriken. Durch diese Niederschläge reduziert sich in...

HIV
Wissenschaft

Warum HIV-Medikamente nicht immer vollständig wirken

HIV ist bis heute nicht heilbar, lässt sich jedoch dank antiretroviraler Medikamente meist gut in Schach halten. Bei dauerhafter Therapie sinkt die Viruslast bei den meisten Patienten bis unter die Nachweisgrenze. Manche Infizierte weisen jedoch trotz der Behandlung noch geringe Spuren von Virus-RNA im Blut auf. Eine Studie ist...

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