Lexikon
Gliedstaaten
die Teilstaaten eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates. Im Staatenbund bleiben die Gliedstaaten selbständige Staaten und Völkerrechtssubjekte. Der Bundesstaat ist eine Staatenverbindung der Gliedstaaten in der Form, dass durch den Zusammenschluss ein neues Staatswesen entsteht. Die Gliedstaaten verlieren ihre Staatlichkeit nicht, jedoch sind sie keine Völkerrechtssubjekte mehr. Die Staatsgewalt ist zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten aufgeteilt (z. B. in der Gesetzgebung und Verwaltung).
Wissenschaft
Rätselhaftes Fossil neu interpretiert
Je älter ein Fossil ist, desto schwieriger gestaltet sich seine Zuordnung. Gelegentlich müssen frühere Annahmen revidiert werden, wenn neue Fundstücke widersprechende Informationen enthüllen. Eine Studie zeigt nun, dass die rund 500 Millionen Jahre alten Fossilien eines sackartigen, stacheligen Tieres namens Shishania aculeata...
Wissenschaft
Gewalt kann Erbgut über Generationen hinweg verändern
Stress hat folgenreiche Konsequenzen für unsere Gesundheit und kann uns körperlich und seelisch krank machen. Forschende haben nun untersucht, ob die durch Gewalterfahrungen ausgelöste Stressfolgen auch über das Erbgut an nachfolgende Generationen vererbt werden. Dafür analysierte das Team die epigenetischen Anhänge an der DNA...