Lexikon
Habilitatiọn
[
lateinisch
]der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für eine Professur an einer Hochschule. Der Bewerber, der den Doktorgrad erreicht haben muss, beantragt die Venia Legendi (das Recht, Vorlesungen anzukündigen und zu halten) an einer Hochschule; Bedingungen: eine wissenschaftliche Arbeit, Vortrag und Kolloquium vor der Fakultät, Probevorlesung. Heute ist die Habilitation nicht mehr unbedingt Voraussetzung für die Hochschullehrertätigkeit, an ihre Stelle tritt die auf sechs Jahre befristete Juniorprofessur.
Wissenschaft
Überraschende Nahrung eines Urvogels
Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...
Wissenschaft
Kleine Unterschiede, große Wirkung
Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...