Lexikon

Halbeinkünfteverfahren

Besteuerungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne pauschal durch Entlastung auf Unternehmensebene wie auch auf Anteilseignerebene vermeiden will; trat 2002 mit Rücksicht auf spätere EU-Regelungen an die Stelle des Anrechnungsverfahrens. Beim Halbeinkünfteverfahren wird auf eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer verzichtet, dafür ist auch nur noch die Hälfte der Bardividende steuerpflichtig. Berechnung: vom Aktiengewinn einer Firma werden 25% Körperschaftsteuer abgezogen, die verbleibende Bardividende (75%) ist zur Hälfte steuerfrei, zur anderen Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer bleibt anrechnungsfähig.
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Wissenschaft

Die Mondtäuschung

Warum der Mond manchmal kleiner und manchmal größer erscheint, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon vor mehr als 2.000 Jahren machte sich der griechische Philosoph Aristoteles Gedanken über ein Phänomen, das wohl jeder kennt: Wenn der Mond tief über dem Horizont steht, erscheint er viel größer als hoch oben am Himmel....

Feuerwerk
Wissenschaft

Entgiftung fürs Feuerwerk

An Silvester sind Raketen und Böller für viele Menschen ein Muss. Doch sie verunreinigen die Umwelt mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen. Forscher zeigen, wie sich das Risiko verringern lässt. von RALF BUTSCHER Alljährlich in der Silvesternacht nimmt die Chemie auf imposante Weise Gestalt an. Bunte Leuchtraketen, krachende...

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