Lexikon
Inhaberpapiere
Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldverschreibungen, Lotterielose, Inhaberschecks (Scheck), Zins- und Gewinnanteilscheine (schuldrechtliche Inhaberpapiere) und Inhaberaktien (mitgliedschaftsrechtliche Inhaberpapiere). Gegenbegriffe: Orderpapiere, Rektapapiere.
Wissenschaft
Das Orchester unseres Körpers
Hormone haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben – von der Fortpflanzung bis zum Stoffwechsel. Doch ihr sensibles Gleichgewicht ist fragil. Ein Blick in die Welt der molekularen Meisterwerke und ihrer Erforschung. von SIGRID MÄRZ Als Louise Joy Brown am 25. Juli 1978 im englischen Oldham das Licht der Welt erblickte, war...
Wissenschaft
Schädlingsbekämpfung nach natürlichem Vorbild
Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...