Lexikon

Innenbereich

der Teil des Gemeindegebiets, auf dem nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Regel gebaut werden darf. Zum Innenbereich gehören die Gemeindegebiete, die von einem Bebauungsplan umfasst werden und alle geschlossenen, zusammenhängend bebauten Ortsteile, auch wenn sie vereinzelte Baulücken aufweisen; die Gemeinde darf diese geschlossenen Ortsteile durch Satzung bezeichnen und dabei einzelne, anliegende Grundstücke zur Abrundung einbeziehen. Der andere Teil des Gemeindegebiets heißt Außenbereich; auf ihm ist das Bauen in der Regel nicht erlaubt.
Anode, Batterien
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