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Kindesmisshandlung

Gesundheitsschädigung (z. B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen; im modernen Kinderschutz (Kinderschutz-Zentren) die gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht; strafbar z. B. als Misshandlung von Schutzbefohlenen nach §§ 225 ff. StGB oder bei sexuellem Missbrauch nach §§ 176 ff. StGB in der Neufassung vom 13. 11. 1998 mit jeweils bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug. Österreich gemäß § 92 f. StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren); Schweiz: Körperverletzung.

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