Lexikon
Körperschaftsteuer
eine aus der Einkommensteuer für juristische Personen entstandene Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Abkürzung KStG) in der Fassung vom 15. 10. 2002 sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Von der Körperschaftsteuer befreit sind u. a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landwirtschaftliche Rentenbank, politische Parteien, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland heute 15%.
Wissenschaft
Warten auf das Wasserstoff-Brennen
Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas mehr in Gaskraftwerken verbrannt werden, sondern grüner Wasserstoff. Doch bislang hat kein Kraftwerk bewiesen, dass das klappt. Es gab nur ein paar Mini-Versuche dazu. von KATJA MARIA ENGEL Als Ende 2023 bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel das neue Gaskraftwerk Leipzig Süd feierlich...
Wissenschaft
Dehnbare Batterie für flexible Elektronik
Ob biegsame Displays für die Smartphones der Zukunft oder auf der Haut angebrachte Geräte zur Gesundheitsüberwachung: Flexible Elektronik gilt als Zukunftstechnologie. Eine Herausforderung ist dabei, auch die verbauten Energiespeicher so zu gestalten, dass sie den mechanischen Belastungen gewachsen sind, ohne die Flexibilität des...