Lexikon
Kultụrhoheit
Vorrang der Länder gegenüber dem Bund im Gesetzgebungsprozess in den Bereichen des Schul- und Hochschulwesens sowie in der Organisation der Theater und Museen. Zuständig für diese Bereiche sind die Kultusministerien der Länder. Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern für eine gewisse Einheitlichkeit. Grundlage für die Kulturhoheit ist das Fehlen einer ausdrücklichen umfassenden Kompetenzzuweisung des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet die Kulturhoheit das Kernstück der „Eigenstaatlichkeit der Länder“, wie es im bundesstaatlichen Prinzip geregelt ist (Art. 20, Abs. 1 GG). – In Österreich übernimmt der Bund die Aufgaben der Kulturhoheit; in der Schweiz sind dafür die Kantone zuständig.
Wissenschaft
Reparatur an der Natur
Würden besonders klimawirksame Ökosysteme vor der Zerstörung bewahrt oder wiederhergestellt, ließe sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre stark reduzieren. von HARTMUT NETZ Die Wälder Kanadas brannten 2023 in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß. Bis Ende August waren nach offiziellen Angaben über 15 Millionen Hektar Wald...
Wissenschaft
Gondwanas Erbe
Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...