Lexikon
Kultụrhoheit
Vorrang der Länder gegenüber dem Bund im Gesetzgebungsprozess in den Bereichen des Schul- und Hochschulwesens sowie in der Organisation der Theater und Museen. Zuständig für diese Bereiche sind die Kultusministerien der Länder. Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern für eine gewisse Einheitlichkeit. Grundlage für die Kulturhoheit ist das Fehlen einer ausdrücklichen umfassenden Kompetenzzuweisung des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet die Kulturhoheit das Kernstück der „Eigenstaatlichkeit der Länder“, wie es im bundesstaatlichen Prinzip geregelt ist (Art. 20, Abs. 1 GG). – In Österreich übernimmt der Bund die Aufgaben der Kulturhoheit; in der Schweiz sind dafür die Kantone zuständig.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...