Lexikon
Ministeriạlen
[
lateinisch
]in fränkischer Zeit vom König, von weltlichen und geistlichen Großen zu Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst herangezogene Unfreie in gehobener Stellung, die meist mit Dienstgütern entlohnt wurden. Mit dem 11. Jahrhundert begann der Aufstieg der Ministerialen; sie schlossen sich genossenschaftlich zusammen; ihre Rechtsstellung wurde erblich; sie durften nur noch zu höheren Ämtern (besonders Reiterdienst) herangezogen werden; ihre Dienstgüter nahmen allmählich die Form von Lehen an. Die Ministerialen erlangten schließlich die aktive und passive Lehnsfähigkeit, so dass die Grenze zum freien Ritterstand bis zum 14. Jahrhundert mehr und mehr schwand. Im Dienst der Landesherren hielten sich Ministerialen bis ins 19. Jahrhundert.
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News der Woche 06.09.2024
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Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...