Lexikon
Reederei
im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
Wissenschaft
Unser selektives Gehirn
Warum wir unsere Gesprächspartner selbst im Stimmengewirr einer Party noch problemlos verstehen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Sicher haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie stehen bei einem gesellschaftlichen Ereignis in einer von mehreren Gesprächsrunden und beteiligen sich, ein Getränk in der Hand, munter an der...
Wissenschaft
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...