Lexikon

Sicherheitsgurt

Sicherheitsvorrichtung in Flugzeugen und Kraftwagen, durch die die Insassen bei einem Unfall an ihrem Sitz fest gehalten werden. Nach der Bauart unterscheidet man Zweipunkt- und Dreipunktgurte (Befestigung), Schräg-, V- und Hosenträgergurte (Verlauf der Gurtbänder). In Deutschland müssen Personen- und Lastkraftwagen mit verankerten Automatik-Dreipunktgurten ausgestattet sein (§ 35a StVZO). Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt (nicht bei Schrittgeschwindigkeit) angelegt werden (§ 21a StVO). Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und sind mit Geldbuße bedroht, sie können ferner zum Verlust von Versicherungs-, Lohnfortzahlungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Kinder dürfen nur in geeigneten und amtlich genehmigten Rückhaltevorrichtungen (vier Altersklassen) mitgenommen werden.

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