Lexikon
Tierquälerei
das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Wissenschaft
Wie Cannabinol den Schlaf fördert
Seit langem gilt der Cannabis-Bestandteil Cannabinol (CBN) als schlaffördernd. Wie genau er sich auf Tiefschlaf- und Traumphasen auswirkt, war allerdings noch unklar. Nun hat ein Forschungsteam an Ratten gezeigt, dass CBN nicht nur die Gesamtschlafdauer erhöht, sondern auch die Tiefschlafphasen fördert. Daran beteiligt ist neben...
Wissenschaft
Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?
Viele Menschen mit Demenz leiden zusätzlich an depressiven Symptomen. Doch welchen Einfluss hat die Verschreibung von Antidepressiva auf den Krankheitsverlauf? Eine Studie zeigt nun, dass der kognitive Verfall bei Demenzpatienten, die bestimmte Antidepressiva nehmen, schneller voranschreitet. Ob das allerdings an den Medikamenten...