Lexikon

Verwaltungsverfahren

das Verfahren der Verwaltungsbehörden im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, umfasst außer dem Setzen von Verwaltungsakten als den sachlichen Verwaltungsentscheidungen auch die Verwaltungsvollstreckung. Eine Zusammenfassung der allgemeinen Verfahrensregelungen wurde mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. 5. 1976 (Neufassung: 23. 1. 2003) geschaffen. Das Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden, bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Behörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
In der
Schweiz
ist das Verwaltungsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen teils kantonal, teils durch den Bund geregelt. In
Österreich
ähnlich geregelt wie in Deutschland.
Foto von zwei Spechten auf einem schmalen Baumstamm sitzend
Wissenschaft

Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler

Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...

Krebszellen
Wissenschaft

Egoistische Einzelgänger

Biologen sind den Mechanismen der Entstehung von Krebs seit Jahrzehnten auf der Spur. Sie machen immer mehr Eigenschaften von Tumorzellen dingfest. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Es sei für ihn ein Albtraum, würde man ihn nach einer Definition von Krebs fragen. Kein Geringerer als Rudolf Virchow hat das gesagt – dabei hatte der...

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