Lexikon
Verwaltungsvollstreckung
die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Wissenschaft
Warum alte Hyänen trotz stumpfer Zähne nicht verhungern
Manche Raubtiere fressen besonders viel Fleisch, wodurch sich mit der Zeit ihre Zähne abnutzen. Nun haben Forscher untersucht, wie sich diese “Hypercarnivoren” an den Verschleiß ihrer Eck- und Reißzähne im Alter anpassen, um dennoch ausreichend fressen zu können. Dabei zeigte sich, dass manche knochenbrechende Hyänenarten ihre...
Wissenschaft
Hölzerne Riesen
Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...