Lexikon
Wehrstrafrecht
das für die Soldaten der Bundeswehr und allgemein für Straftaten des militärischen Bereichs (§ 1 Wehrstrafgesetz) geltende Strafrecht, geregelt durch das Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974. Hierher gehören Straftaten wie Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Gehorsamsverweigerung, Misshandlung Untergebener u. a.
In Österreich sind alle wesentlichen Bestimmungen des Wehrstrafrechts im Militärstrafgesetz vom 30. 10. 1970 enthalten, das in seiner seit 1. 1. 1976 geltenden Fassung als Strafen nur die allgemeine Freiheitsstrafe und die Geldstrafe kennt (also keinen Strafarrest).
In der Schweiz ist das Wehrstrafrecht im (mehrmals geänderten) Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 enthalten.
Wissenschaft
Wie sich der Darm von Schwangeren verändert
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...
Wissenschaft
Wie wir den Mars erwärmen könnten
Wissenschaft mit einem Hauch von Science-Fiction: Forschende präsentieren ein innovatives Konzept zur Verwandlung des Mars in einen lebensfreundlichen Planeten. Aus ihren Modellen geht hervor, dass aus lokalen Ressourcen hergestellte Nanopartikel einen effektiven Treibhauseffekt in der Atmosphäre des Roten Planeten auslösen...