Wahrig Fremdwörterlexikon

Klausur

Klau|sur
f.; , en
1 unz.
1.1
Abgeschlossenheit, Einsamkeit
1.2
Verbot für Fremde, die privaten Räume eines Klosters zu betreten
1.3
Verbot für Ordensangehörige, bestimmte Räume ohne Erlaubnis zu verlassen;
jmdm. ~ auferlegen; er lebt in strenger ~
2 zählb.
2.1
die Räume, deren Betreten Fremden verboten ist
2.2
in einem Raum allein od. zu mehreren unter Aufsicht angefertigte Prüfungsarbeit
[< lat. clausura »Verschluss, Einschließung«; zu claudere »schließen«]
Die Farblithografie „Im Hafen einer Hansestadt“ ist Teil einer Serie kulturgeschichtlicher Bilder, entstanden um 1909.
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