Wahrig Fremdwörterlexikon
Territorialitätsprinzip
Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n.; –(e)s, –e〉
1
Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht
2
Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht
3
Anwendung der Rechtsordnung eines Staates auf Vorgänge u. Handlungen, die sich in seinem Territorium abgespielt haben
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