Lexikon
interlokales Strafrecht
Rechtsvorschriften zur Regelung von Normenkollisionen, wenn in einem Staat, der in mehrere Gebiete mit verschiedenem Strafrecht zerfällt, das am Tatort und das für das Gericht geltende Recht nicht übereinstimmen. Grundsätzlich gilt das Recht des Tatorts (Territorialitätsprinzip), jedoch nicht, wenn es den Rechtsgrundsätzen des urteilenden Staates widerspricht. Das interlokale Strafrecht spielte in Deutschland nach der Einverleibung Österreichs (1938) eine Rolle und nach 1945 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie den polnisch besetzten Gebieten jenseits der Oder/Neiße-Linie. Seit dem Warschauer Vertrag von 1970 können die polnisch besetzten Gebiete nicht mehr als Inland betrachtet werden, so dass anstelle des interlokalen das internationale Strafrecht anzuwenden ist. Im Verhältnis zur DDR hatte sich nach dem Grundvertrag von 1970 der funktionelle Inlandbegriff durchgesetzt, wonach als Inland im strafrechtlichen Sinn nur die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) anzusehen waren, auch wenn die DDR staats- und völkerrechtlich nicht zum Ausland geworden war. Auch das führte zur Anwendung des internationalen Strafrechts.
Wissenschaft
Vier-Tage-Woche verbessert Leistung und Wohlbefinden
Eine Vier-Tage-Woche gilt vielen als erstrebenswert, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Doch ist die Verdichtung des Arbeitspensums von fünf auf vier Tage tatsächlich förderlich? Nehmen Leistung und Stress dadurch zu oder ab? Eine Studie zeigte nun: Wer bei gleichem Gehalt und...
Wissenschaft
Wie soziale Resonanz Verschwörungstheorien fördert
Verschwörungstheorien bieten ihren Anhängern nicht nur einfache Antworten auf komplexe Fragen, sondern auch starke soziale Verbindungen zu Gleichgesinnten. Eine Studie gibt nun Einblicke in die sozialen Prozesse innerhalb von Gemeinschaften, die Staat und Gesellschaft misstrauen und glauben, die „Wahrheit“ durchschaut zu haben....