Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Territorialitätsprinzip

Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip
n.
, s
, nur Sg.
1.
Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht
2.
Grundsatz, dass jeder auf dem Gebiet eines Staates Geborene mit der Geburt automatisch dessen Staatsangehörigkeit erwirbt
3.
Grundsatz, dass eine Straftat nach den Gesetzen des Staates, in dem sie begangen wurde, bestraft wird, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Täters;
Ggs.
Personalitätsprinzip
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Tobias Erb

(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.

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