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Territorialitätsprinzip

Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip
n.
, s
, nur Sg.
1.
Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht
2.
Grundsatz, dass jeder auf dem Gebiet eines Staates Geborene mit der Geburt automatisch dessen Staatsangehörigkeit erwirbt
3.
Grundsatz, dass eine Straftat nach den Gesetzen des Staates, in dem sie begangen wurde, bestraft wird, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Täters;
Ggs.
Personalitätsprinzip

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