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8. Mai 1966
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Nach 17-tägiger Verhandlungsdauer verurteilt das
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Nach 17-tägiger Verhandlungsdauer verurteilt das West-Berliner Schwurgericht den Obersturmbannführer des SS-Einsatzkommandos 9 Wilhelm Wiebens, wegen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen zu lebenslänglichem Zuchthaus. Zwei weitere Angeklagte erhalten Zuchthausstrafen von sechs und fünf Jahren, einer wird freigesprochen. Die Kommandomitglieder werden beschuldigt, zwischen 1941 und 1943 in von deutschen Truppen besetzten Gebieten der UdSSR die Erschießung von jüdischen Gefangenen befohlen oder selbst ausgeführt zu haben.
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