Lexikon
Arbeitserlaubnis
Gestattung der Aufnahme und Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung. Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten (Freizügigkeit), Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sowie heimatlose Ausländer.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...
Wissenschaft
Alte Gedichte verraten Rückgang der Flussdelfine in China
Der Jangtse-Glattschweinswal, benannt nach seinem Lebensraum im chinesischen Jangtse-Fluss, hat Menschen seit jeher beeindruckt. Doch sein Bestand geht immer mehr zurück, so dass der Flussdelfin inzwischen vom Aussterben bedroht ist. Um nachzuvollziehen, wie sich der Lebensraum dieses Schweinswals im Laufe der Zeit verändert hat...