Lexikon
Arbeitserlaubnis
Gestattung der Aufnahme und Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung. Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten (Freizügigkeit), Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sowie heimatlose Ausländer.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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