Lexikon
Arbeitserlaubnis
Gestattung der Aufnahme und Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung. Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten (Freizügigkeit), Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sowie heimatlose Ausländer.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Zähne zeigen
Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...
Wissenschaft
Weiß oder rot?
Ein Vergleich antiker Überlieferungen mit Praktiken der Weinbauern Georgiens stellt bisherige Annahmen zur Weinerzeugung der alten Römer in Frage. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wein war im römischen Reich ein Grundnahrungsmittel, darin sind sich die Gelehrten einig. Überlieferte Texte und archäologische Funde verraten, wie die...