Lexikon

Freizügigkeit

allgemein das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts; früher vor allem der unfreien und minderfreien bäuerlichen Bevölkerung vorenthalten; in Deutschland als Freiheitsrecht auf Wahl und Wechsel des Aufenthalts- und Betätigungsorts innerhalb des Staatsgebiets in Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen gewährt. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer der EU-Mitgliedstaaten. Ihnen steht Freizügigkeit und das Recht zu, in jedem anderen Mitgliedstaat ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten fällt unter das Niederlassungsrecht. Näheres regelt als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 20. 6. 2002. In
Österreich
und in der
Schweiz
ist die Freizügigkeit ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet.
Erziehung, Mutter-Kind
Wissenschaft

Alles fürs Kind

Die bindungsorientierte Erziehung stellt Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt. Was hinter diesem Stil steckt und was die Forschung dazu sagt. von JAN SCHWENKENBECHER Welche ist die beste Erziehungsmethode? Folgt man Blogs, Podcasts, Magazinen und Bestsellern für Eltern sowie der ein oder anderen Momfluencerin, lautet die...

Foto eines kleinen Restes des Aralsees in Usbekistan
Wissenschaft

Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich

Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon