Lexikon
Freizügigkeit
allgemein das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts; früher vor allem der unfreien und minderfreien bäuerlichen Bevölkerung vorenthalten; in Deutschland als Freiheitsrecht auf Wahl und Wechsel des Aufenthalts- und Betätigungsorts innerhalb des Staatsgebiets in Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen gewährt. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer der EU-Mitgliedstaaten. Ihnen steht Freizügigkeit und das Recht zu, in jedem anderen Mitgliedstaat ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten fällt unter das Niederlassungsrecht. Näheres regelt als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 20. 6. 2002. In
Österreich
und in der Schweiz
ist die Freizügigkeit ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet.
Wissenschaft
Computer als Assistenz-Mathematiker
Rechnen konnten Computer schon immer. Doch abgesehen davon hatten sie für die Mathematik kaum einen Nutzen – bislang. Denn inzwischen gibt es Programme, die mathematische Beweise prüfen können. KI eröffnet dabei neue Möglichkeiten. von PAULA STRÄTER Den meisten Menschen begegnet Mathematik im Alltag nur, wenn sie zählen oder...
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...