Kalender
23. März 1952
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Die Verordnung über ausländische Arbeitnehmer
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Die Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933, die wenige Wochen vor der "Machtübernahme" der Nationalsozialisten vom Ministerium für Arbeit erlassen wurde, tritt wieder in Kraft. Nach dieser Verordnung benötigen deutsche Arbeitgeber eine Beschäftigungsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer. Ausländer benötigen ihrerseits eine Arbeitserlaubnis vom Landesarbeitsamt.
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