Lexikon

Jobcenter

Job-Center; ARGE
gemeinsame Einrichtung der Kommunen und der Agenturen für Arbeit im Rahmen der Umsetzung der Hartz-Gesetze, insbesondere für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und die Integration der Leistungsempfänger und Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt; in der Regel in Form von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der kommunalen Sozialämter und der regionalen Arbeitsagenturen, die jedoch Ende 2007 vom Bundesverfassungsgericht als Eingriff in die föderale Aufgabenteilung für verfassungswidrig erklärt wurden und bis Ende 2010 neu organisiert werden müssen.
Phasenübergänge
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KI hilft beim Problem der Phasentrennung

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Feld, Wald, Bäume
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