Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Hocheffizient und vielseitig
Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
Wissenschaft
Globale Erhebung des Wohlbefindens
Was trägt dazu bei, dass Menschen ein erfülltes Leben führen? Dieser Frage widmet sich eine neue Studie zum menschlichen Wohlbefinden, die Befragungsdaten von mehr als 200.000 Menschen aus 22 Ländern der Welt erhoben hat. Die Ergebnisse der „Global Flourishing Study“ bestätigen, dass Faktoren wie Arbeit, Bildungsstand, Ehe und...
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