Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Wird KI zur Gefahr?
In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...
Wissenschaft
Risikofaktor Luft
Das Vergessen im Alter wird von Feinstaub beschleunigt. Wie wirken Schadstoffe auf das Gehirn? von SUSANNE DONNER Anfangs war es nur eine Ahnung, dass etwas nicht stimmte. Die Mutter suchte nachts unentwegt die Toilette auf und vergaß am stillen Örtchen, dass sie ins Bett zurückkehren sollte, und geisterte im Haus herum. Später...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Nicht falsch! Aber auch echt?
Warum das Wollnashorn verschwand
Oasen des Lebens
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Alles im Griff
Dicke Kleidung bringt’s nicht