Lexikon

Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-Ehe
Gesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Arbeit, Erwerbsarbeit
Wissenschaft

Lust auf Arbeit?

Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...

Kleinkind im HIrnscanner
Wissenschaft

Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur

An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch