Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Steinzeitmenschen könnten Zwerg-Megafauna ausgerottet haben
Vor etwa 14.000 Jahren waren auf Zypern Zwergflusspferde und Zwergelefanten weit verbreitet. Doch nachdem die ersten Menschen begannen, die Insel zu besiedeln, starben beide Arten innerhalb weniger Jahrhunderte bis Jahrtausende aus. Was das nur eine zeitliche Koinzidenz oder steckte ein kausaler Zusammenhang dahinter? Eine Studie...
Wissenschaft
Fisch ohne Meer
Die Ozeane sind überfischt, Schleppnetze und Beifang ein Problem. Aquakulturen sind mit Medikamenten belastet. Eine Lösung könnten vegetarische Alternativen sein, doch ihre Nährwerte reichen oft nicht an Fisch heran. Start-ups versuchen nun, das Beste beider Welten zu vereinen. von FRIDA KOCH Der Konsum von Fischen und anderen...
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