Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...
Wissenschaft
Einbrechen im Dienste der Wissenschaft
Ein Freiburger Kriminologen-Team schickt echte Einbrecher auf virtuelle Beutetour, um bei der Tat live über die Schulter blicken zu können. von ROLF HEßBRÜGGE und SALOME BERBLINGER Es ist dunkel, und nur hinter wenigen Fenstern brennt Licht. Ich gehe langsam die Straße entlang, vorbei an Einfamilienhäusern mit Backsteinfassade....
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Kleiner Effekt oder große Wirkung?
Rettet Vorsorge das Leben?
Anpassung der Arten
Ein Mond speit Feuer
Streitbare Theoretiker
Dehnbare Batterie für flexible Elektronik