Lexikon
Rechtsmedizin
Gerichtsmedizin; forensische MedizinFachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten bei Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
Wissenschaft
Der Kosmologe von Königsberg
Vor 300 Jahren wurde Immanuel Kant geboren. Der Philosoph war auch ein kühner Vordenker in den Naturwissenschaften. von RÜDIGER VAAS Eine „Milchstraße von Welten“ sei nicht mehr als eine Blume oder ein Insekt verglichen mit der ganzen Erde. Was wie ein moderner astronomischer Größenvergleich klingt – veranschaulicht von...
Wissenschaft
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Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...