Lexikon

Sonderziehungsrechte

künstliche Reservewährung zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Sonderziehungsrechte werden durch Beschluss des IWF-Gouverneursrats allen Mitgliedsländern proportional zu ihren Anteilen am IWF zugeteilt. Die erste Zuteilung in Höhe von 3,4 Mrd. US-Dollar fand 1970 statt. Bei einem Zahlungsbilanzdefizit können die Mitgliedsländer ihre Sonderziehungsrechte ohne wirtschaftspolitische Auflagen in Anspruch nehmen und gegen konvertible Währung eintauschen. Im 5-Jahres-Durchschnitt dürfen die Mitgliedsländer 70% ihrer Sonderziehungsrechtsquote beanspruchen. Eine Rückzahlungspflicht tritt nur dann ein, wenn ein Land seine Quote stärker ausnutzt.
Wetterwechsl
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Klimawandel: Schnelle Temperatursprünge werden häufiger

Gestern noch konnte man im T-Shirt in der Sonne sitzen, heute muss man wieder die Winterjacke hervorkramen: Solche starken Temperaturschwankungen fordern nicht nur unsere Garderobe heraus, sondern können für Pflanzen, Tiere und Menschen ein ernsthaftes Problem darstellen, von Ernteausfällen bis hin zu Gesundheitsschäden. Eine...

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Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten

Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...

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