Lexikon
Sonderziehungsrechte
künstliche Reservewährung zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Sonderziehungsrechte werden durch Beschluss des IWF-Gouverneursrats allen Mitgliedsländern proportional zu ihren Anteilen am IWF zugeteilt. Die erste Zuteilung in Höhe von 3,4 Mrd. US-Dollar fand 1970 statt. Bei einem Zahlungsbilanzdefizit können die Mitgliedsländer ihre Sonderziehungsrechte ohne wirtschaftspolitische Auflagen in Anspruch nehmen und gegen konvertible Währung eintauschen. Im 5-Jahres-Durchschnitt dürfen die Mitgliedsländer 70% ihrer Sonderziehungsrechtsquote beanspruchen. Eine Rückzahlungspflicht tritt nur dann ein, wenn ein Land seine Quote stärker ausnutzt.
Wissenschaft
Fliegen mit Überschall – aber ohne hörbaren Knall!
Als ich vor einigen Jahren die Vermutung geäußert habe, dass schon bald wieder Überschall-Passagierflugzeuge entwickelt werden würden, wollten das nur wenige Leute glauben. „Erinnern Sie sich daran, wie es damals mit der Concorde war“, bekam ich häufig zu hören. Für die zivile Luftfahrt seien Überschallflugzeuge zu teuer und zu...
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...