Lexikon
Sonderziehungsrechte
künstliche Reservewährung zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Sonderziehungsrechte werden durch Beschluss des IWF-Gouverneursrats allen Mitgliedsländern proportional zu ihren Anteilen am IWF zugeteilt. Die erste Zuteilung in Höhe von 3,4 Mrd. US-Dollar fand 1970 statt. Bei einem Zahlungsbilanzdefizit können die Mitgliedsländer ihre Sonderziehungsrechte ohne wirtschaftspolitische Auflagen in Anspruch nehmen und gegen konvertible Währung eintauschen. Im 5-Jahres-Durchschnitt dürfen die Mitgliedsländer 70% ihrer Sonderziehungsrechtsquote beanspruchen. Eine Rückzahlungspflicht tritt nur dann ein, wenn ein Land seine Quote stärker ausnutzt.
Wissenschaft
Klimawandel: Schnelle Temperatursprünge werden häufiger
Gestern noch konnte man im T-Shirt in der Sonne sitzen, heute muss man wieder die Winterjacke hervorkramen: Solche starken Temperaturschwankungen fordern nicht nur unsere Garderobe heraus, sondern können für Pflanzen, Tiere und Menschen ein ernsthaftes Problem darstellen, von Ernteausfällen bis hin zu Gesundheitsschäden. Eine...
Wissenschaft
Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten
Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...