Lexikon
Sonderziehungsrechte
künstliche Reservewährung zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Sonderziehungsrechte werden durch Beschluss des IWF-Gouverneursrats allen Mitgliedsländern proportional zu ihren Anteilen am IWF zugeteilt. Die erste Zuteilung in Höhe von 3,4 Mrd. US-Dollar fand 1970 statt. Bei einem Zahlungsbilanzdefizit können die Mitgliedsländer ihre Sonderziehungsrechte ohne wirtschaftspolitische Auflagen in Anspruch nehmen und gegen konvertible Währung eintauschen. Im 5-Jahres-Durchschnitt dürfen die Mitgliedsländer 70% ihrer Sonderziehungsrechtsquote beanspruchen. Eine Rückzahlungspflicht tritt nur dann ein, wenn ein Land seine Quote stärker ausnutzt.

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Die Krux mit der Anwendung
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