Lexikon
Staatenlose
Apolide; ApatridePersonen ohne Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust kann eintreten bei Ausbürgerung durch den Heimatstaat, durch Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit; in einigen Rechtsordnungen bei Frauen als Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Heirat und Nichterwerb der Staatsangehörigkeit des Mannes, nach manchen Regelungen bei langem Auslandsaufenthalt ohne Meldung bei der Staatsvertretung, bei Auslandsaufenthalt und Nichterfüllung der Wehrpflicht, bei Gebietsannexionen, Untergang des Staats ohne Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit. In Deutschland soll gemäß Art. 16 GG Staatenlosigkeit vermieden werden. Da der Rechtsschutz durch den Heimatstaat vermittelt wird, sind Staatenlose weithin rechtlos.
Wissenschaft
Anders, als man denkt
„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...
Wissenschaft
Neuen Viren auf der Spur
Um potenziell für den Menschen gefährliche Viren aus dem Tierreich frühzeitiger zu identifizieren, haben Forschende einen neuen Ansatz entwickelt: Mit Hochleistungsrechnern haben sie die genetischen Informationen verschiedener Wirbeltiere durchforstet und erhoben, mit welchen Viren diese jeweils infiziert waren. Dabei stießen sie...