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1. Januar 1938  -  Im Deutschen Reich tritt rückwirkend ...

Im Deutschen Reich tritt rückwirkend das Gesetz über die Änderung von Familiennamen vom 5. Januar 1938 in Kraft. Demnach können deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose, die ihren Wohnsitz im Deutschen Reich haben, ihren Familiennamen aus wichtigem Grund ändern lassen.

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