Lexikon

Abhandenkommen

der Sachverhalt, dass eine Sache dem Eigentümer ohne oder gegen seinen Willen aus dem unmittelbaren Besitz gelangt ist, z. B. durch Diebstahl, Unachtsamkeit, höhere Gewalt. Abhandenkommen führt dazu, dass gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist; Ausnahme lediglich bei Geld, Inhaberpapieren sowie bei Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden (§ 935 BGB).
Symbolbild: Nahaufnahme einer menschlichen Nase
Wissenschaft

Wann empfinden wir Gerüche als Gestank?

Fisch, faule Eier, Mundgeruch, Schweiß, Desinfektionsmittel, ätherische Öle – die Liste der ekligen und unangenehmen Gerüche ist lang und zugleich höchst individuell. Aber wie genau fällen wir unser Urteil darüber, ob wir einen Geruch als angenehm oder stinkend empfinden? Wie unser Gehirn zwischen Duft und Gestank entscheidet,...

Sand, Sturm
Wissenschaft

Dr. Jekyll und Mr. Hyde

Heuschrecken sind meist harmlos. Wie kommt es, dass sie sich plötzlich in alles vernichtende Schwärme verwandeln? Eine biologische Spurensuche von JAN BERNDORFF So steht es im Zweiten Buch Mose: „Und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken herbei. Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten...

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