Lexikon
Abhandenkommen
der Sachverhalt, dass eine Sache dem Eigentümer ohne oder gegen seinen Willen aus dem unmittelbaren Besitz gelangt ist, z. B. durch Diebstahl, Unachtsamkeit, höhere Gewalt. Abhandenkommen führt dazu, dass gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist; Ausnahme lediglich bei Geld, Inhaberpapieren sowie bei Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden (§ 935 BGB).
Wissenschaft
Das Dunkle nach der Aufklärung
Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...
Wissenschaft
News der Woche 08.08.2025
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