Lexikon

Abhandenkommen

der Sachverhalt, dass eine Sache dem Eigentümer ohne oder gegen seinen Willen aus dem unmittelbaren Besitz gelangt ist, z. B. durch Diebstahl, Unachtsamkeit, höhere Gewalt. Abhandenkommen führt dazu, dass gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist; Ausnahme lediglich bei Geld, Inhaberpapieren sowie bei Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden (§ 935 BGB).
Ringheiligtum, Pömmelte
Wissenschaft

Der heilige Ring

Auf der Schwelle vom Neolithikum zur Bronzezeit befand sich im heutigen Sachsen-Anhalt ein wichtiges religiöses Zentrum – ein Ringheiligtum von beachtlichen Ausmaßen, erbaut von den Glockenbecherleuten, die ab 2400 v. Chr. hierher eingewandert waren. von DAVID NEUHÄUSER Vor rund 7.500 Jahren begannen Menschen in Mitteleuropa mit...

Audioforensik
Wissenschaft

Falschen Tönen auf der Spur

Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...

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