Lexikon
Agio
[
Aufgeldˈa:dʒo; das; italienisch, französisch
]der Mehrbetrag des Ausgabe- oder Börsenkurses eines Wertpapiers gegenüber seinem Nennwert. Gemäß § 150 Aktiengesetz ist das Agio, d. h. der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien einschließlich von Bezugsaktien über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wird, in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gegensatz: Disagio (Abschlag).
Wissenschaft
Haie stehen Schlange
Chinesische Forschende beobachten Pazifische Schlafhaie am Tiefsee-Buffet: Sie haben die Tiere mit einem versunkenen Kuh-Kadaver angelockt. von BETTINA WURCHE Ein großer dunkler Hai nähert sich dem Kadaver am Meeresboden, die Bewegungen des Pazifischen Schlafhais sind träge. Sein stumpf graubrauner Körper verschwimmt mit der...
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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