Lexikon

Agio

[
ˈa:dʒo; das; italienisch, französisch
]
Aufgeld
der Mehrbetrag des Ausgabe- oder Börsenkurses eines Wertpapiers gegenüber seinem Nennwert. Gemäß § 150 Aktiengesetz ist das Agio, d. h. der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien einschließlich von Bezugsaktien über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wird, in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gegensatz: Disagio (Abschlag).
Rhein, Düsseldorf, trocken
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