Lexikon
Agio
[
Aufgeldˈa:dʒo; das; italienisch, französisch
]der Mehrbetrag des Ausgabe- oder Börsenkurses eines Wertpapiers gegenüber seinem Nennwert. Gemäß § 150 Aktiengesetz ist das Agio, d. h. der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien einschließlich von Bezugsaktien über den Nennbetrag der Aktien hinaus erzielt wird, in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gegensatz: Disagio (Abschlag).
Wissenschaft
Recyceln statt verbrennen
In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...
Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...