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Anlagevermögen

die Teile des Vermögens eines Betriebes, die zur dauernden Benutzung, nicht aber zum Verbrauch oder zum Verkauf bestimmt sind. Das materielle Anlagevermögen besteht aus dem Sachanlagevermögen (Grundstücke mit und ohne Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und dem Finanzanlagevermögen (Beteiligungen u. a. Wertpapiere, sofern nicht zum baldigen Verkauf bestimmt); hinzu tritt das immaterielle Anlagevermögen, bestehend aus Konzessionen, Patenten, Lizenzen und Rechten.
Elektronen, Plasmonen, Solarzellen, Licht
Wissenschaft

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