Lexikon

Bereitschaftspolizei

seit Mitte 1951 in den einzelnen deutschen Ländern aufgrund des zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen abgeschlossenen Verwaltungsabkommens vom 27. 10. 1950 aufgestellte Sonderpolizei zur Abwehr von Gefahren für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes (Art. 91 GG). Obwohl Landespolizei, unterliegt die Bereitschaftspolizei in Organisation und Ausbildung einem weitgehenden Einfluss des Bundes, der sich auch mit den Ländern die Kosten teilt.
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