Lexikon

Blutrache

die Sitte, dass ein Mord oder Totschlag nur durch die Tötung des Täters oder eines seiner Sippenangehörigen gesühnt werden kann. Sie beruht auf einer starken Bindung der Sippenmitglieder aneinander mit gegenseitiger Verantwortung und Verpflichtung; bei vielen Völkern war sie Pflicht für alle Verwandten. Die Blutrache bildete den Ausgangspunkt für das Strafrecht. Sie wirkt hemmend auf die Gewalttätigkeit, führt andererseits manchmal zu langwierigem Blutvergießen zwischen Sippen; mitunter kann sie durch Zahlungen (Wergeld) abgelöst werden.
Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
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