Lexikon
Buchpreisbindung
die im Buchpreisbindungsgesetz vom 2. 9. 2002 verankerte gesetzliche Verpflichtung, für Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte einen festgesetzten Ladenpreis beim gewerbs- oder geschäftsmäßigen Verkauf einzuhalten (vertikale Preisbindung, Preisbindung zweiter Hand). Gemäß § 5 Preisbindungsgesetz sind Verlage und Importeure zur Preisfestsetzung verpflichtet. Ziele der gesetzlichen Regelung sind der Schutz des Kulturgutes Buch und die Sicherung eines breiten Buchangebots. Auch Zeitungen und Zeitschriften können im Preis gebunden werden (§ 30 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und sind vom grundsätzlichen Verbot der Preisbindung ausgenommen. Bei Buchexemplaren mit Mängeln oder Exemplaren für Verlagsautoren zum Eigenbedarf gilt die Buchpreisbindung nicht; auch der Verkauf von Büchern an Lehrer zum Zwecke der Prüfung einer Verwendung im Unterricht ist von der Buchpreisbindung ausgenommen. Die Buchpreisbindung kann 18 Monate nach erstmaligem Erscheinen eines Buches aufgehoben werden. In Österreich ist die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland und den meisten Ländern der Europäischen Union; in der Schweiz wurde die Buchpreisbindung 2007 aufgehoben.
Wissenschaft
Depressionen verändern Essensvorlieben
Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...
Wissenschaft
Ammoniak statt Wasserstoff?
Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...