Lexikon

Bürgerinitiativen

in den Gemeindeordnungen der meisten Bundesländer geregelte Verfahren, auf Verlangen der Bürger bestimmte kommunale Angelegenheiten durch den Gemeinderat beraten u. entscheiden zu lassen; so geregelt in den Gemeindeordnungen der fünf neuen Bundesländer sowie in den Gemeindeordnungen von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz u. Schleswig-Holstein; in einzelnen Länderverfassungen ähnl. Regelungen.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon