Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zusammenschließen

zu|sm|men|schlie|ßen
V.
120, hat zusammengeschlossen
I.
mit Akk.
1.
durch eine mit Schloss versehene Vorrichtung verbinden;
zwei Fahrräder z.; zwei Gefangene mit Ketten z.
2.
vereinigen, zu einer festen Einheit machen;
mehrere Unternehmen z.
II.
refl.
sich z.
sich (mit gemeinsamem Ziel) vereinigen;
mehrere Personen schließen sich zu einer Interessengemeinschaft, einer Bürgerinitiative zusammen
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