Lexikon

Bundeswehr

Marine

Die Marine ist im BMVg durch den Führungsstab der Marine vertreten. An seiner Spitze steht der Inspekteur der Marine. Ihm sind als höhere Kommandobehörden das Flottenkommando und das Marineamt nachgeordnet.
Aus dem Marinehauptquartier führt der Befehlshaber der Flotte die See- und Seeluftstreitkräfte und schwimmenden Unterstützungseinheiten: die Einsatzflotillen 1 und 2 sowie zwei Marinefliegergeschwader und das Schifffahrtsmedizinische Institut Marine. Die Einsatzflotille 1 umfasst die Einheiten der Flottille der Minenstreitkräfte, der Schnellbootflottille und der U-Bootflottille. Die Einsatzflotille 2 umfasst zwei Fregattengeschwader und ein Trossgeschwader.
An Bedeutung gewonnen haben Eigenschaften und Fähigkeiten von hochseefähigen Einheiten sowie Marineluftstreitkräften zur Teilnahme an multinationalen Einsätzen zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Die Marine stellt ständig Einheiten zu den bereits im Frieden operierenden multinationalen „Ständigen Einsatzverbänden“ der NATO im Atlantik und im Mittelmeer.
Das Marineamt ist für die Ausbildung des Marinepersonals und für zentrale Aufgaben verantwortlich. Es führt die Kommandos Marineführungssysteme und Truppenversuche Marine, die Schulen der Marine sowie die Marinestützpunkte.
  1. Einleitung
  2. Befehls- und Kommandogewalt
  3. Struktur und Gliederung
  4. Heer
  5. Luftwaffe
  6. Marine
  7. Streitkräftebasis
  8. Sanitätsdienst
  9. Wehrdienst
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